Mitgliedsantrag

Willkommen beim Online-Antrag des TSV-Gerbrunn. Hier können Sie Ihren Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im TSV-Gerbunn absenden oder uns Änderungswünsche zu Ihrer bereits bestehenden Mitgliedschaft mitteilen.

Für eine Mitgliedschaft im TSV Gerbunn gelten die aktuelle Beitragsordnung und Satzung.

Hier finden Sie die aktuelle Beitragsordnung des TSV Gerbrunn. (Kurzfassung am Ende dieser Seite)

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des TSV Gerbrunn.

 

Aufnahmeantrag

Sie möchten einen Mitgliedsantrag stellen? Für einen neuen Aufnahmeantrag nutzen Sie bitte unseren neuen Mitgliedsantrag. Für diesen Antrag leiten wir Sie zur Erfassung zu unserem Vereinsprofil bei https://web.meinverein.de weiter.

Für Familienmitgliedschaften füllen Sie bitte für jedes Familienmitglied einen separaten Mitgliedsantrag aus.

>>> Mitgliedsantrag für die Aufnahme in den TSV 1877 Gerbrunn e. V. bei web.meinverein.de <<<

Auf den folgenden Screenshots haben wir für Sie einen typischen Ablauf der Mitgliedsantragserfassung auf einem Mobiltelefon dargestellt.

Uns ist wichtig, dass der Beitritt für alle einfach möglich ist. Sie benötigen für den Antrag kein buhl:Konto bei WISO-MeinVerein.

Änderungsanträge

Änderungsantrag per E-Mail

Kündigung

Der Vereinsaustritt ist nur in schriftlicher Form an den TSV 1877 Gerbrunn e.V. per Brief oder E-Mail mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.06 bzw. zum 31.12. eines Kalenderjahres möglich.

Kündigung per E-Mail

Beitragsübersicht TSV 1877 Gerbrunn e.V.

Stand: 16.07.2025  |  Zusatzbeiträge (Abteilungen/Gruppen): gültig ab 01.01.2026

1) Allgemeine Vereinsbeiträge (Jahresbeitrag)

Beitragsgruppe Jahresbeitrag
Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) 120,00 €
Familienbeitrag (Eltern, Elternteil mit Kindern bis 18 Jahre oder mit Kindern in Ausbildung/Studium – auf Nachweis) 200,00 €
Jugendliche (14–18 Jahre), Auszubildende, Studenten 85,00 €
Kinder bis 13 Jahre (Einzelbetrag) 65,00 €
Rentner 100,00 €

Wichtige Hinweise (Kurzform)

  • Studenten: Pro Semester ist eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen, sonst erfolgt eine Höherstufung im Beitrag.
  • Auszubildende: Zu Beginn der Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag vorzulegen.
  • Zahlung: Mitglieds- und Abteilungsbeiträge können jährlich (01.01.) oder halbjährlich (01.01./01.07.) per Überweisung oder bar gezahlt werden; Lastschrifteinzug erfolgt abweichend im Zeitraum 01.01.–31.03. bzw. 01.07.–30.09.
  • Unterjähriger Eintritt: Mitgliedsbeitrag anteilig ab Eintrittsmonat (1/12 je Monat). Abteilungsbeiträge: Eintritt bis 31.07. = voll, 01.08.–31.12. = halb.
  • Austritt: Abteilungsbeiträge werden bei Austritt nicht erstattet.
  • Gebühren: Bei verspäteter Zahlung (nicht Lastschrift) Bearbeitungsgebühr 5,00 €; Mahngebühr 5,00 € pro Mahnung.

2) Zusatzbeiträge der Abteilungen / Gruppen (pro Jahr, zusätzlich zum Vereinsbeitrag)

Fußball

Beitragsgruppe Abteilungsbeitrag / Jahr
Kinder auf dem Kleinfeld (U6–U11) 72,00 €
Jugendliche auf dem Großfeld (U12–U19) 84,00 €
Erwachsene 84,00 €
Freizeitspieler (nicht im Spielbetrieb) 72,00 €
  • Zusätzlich fallen ggf. Gebühren für Spielerpässe gemäß Anlage zur Finanzordnung des BFV an.
  • Arbeitsleistung: 5 Stunden pro Kalenderjahr (Regelbereich: ab 15 bis max. 65 Jahre; bei U15 werden Erziehungsberechtigte herangezogen). Abgeltung: 10 € je nicht geleisteter Stunde.

Ninjutsu

95,00 € jährlich (für alle aktiven Teilnehmer).

Musische Abteilung

36,00 € jährlich (für alle aktiven Teilnehmer).

Leichtathletik

  • Kinder bis zum 6. Lebensjahr: 40,00 € jährlich
  • Ab dem Kalenderjahr, in dem das 7. Lebensjahr vollendet wird: 60,00 € jährlich

Tischtennis

20,00 € jährlich (für alle Altersgruppierungen).

Badminton

20,00 € jährlich (für alle volljährigen Teilnehmer ab dem Jahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird).

Triathlon (Gruppe)

30,00 € jährlich (für alle Altersgruppierungen).

Basketball

Beitragsgruppe Abteilungsbeitrag / Jahr
Kinder und Jugendliche bis einschl. 17 Jahre 60,00 €
Studenten, Auszubildende 70,00 €
Erwachsene (ab 18 Jahren) 80,00 €
Trainingsspieler ohne Teilnahme am Spielbetrieb 60,00 €
  • Arbeitsleistung: 5 Stunden pro Kalenderjahr (Regelbereich: ab 18 bis max. 65 Jahre). Abgeltung: 10 € je nicht geleisteter Stunde.